Grundstück kaufen – Traum erfüllen

Sie entscheiden - wir kümmern uns um die Details


1.Reservierung

Die MBG Großbeeren GmbH & Co. KG reserviert Ihnen das Grundstück ab dem Datum der Beauftragung für einen Zeitraum von 3 Wochen. Die Reservierung in schriftlicher Form oder per E-Mail ist kostenlos und unverbindlich. In dieser Zeit wird das Grundstück an keinen anderen Interessenten verkauft. Erfolgt innerhalb der Reservierungsfrist keine Beurkundung, sind wir berechtigt, das Grundstück ohne weitere Rückfragen an einen anderen Interessenten zu veräußern.


2.Kaufvertragsentwurf

Unmittelbar nach Ihrer Reservierung erhalten Sie per E-Mail/Post einen Kaufvertragsentwurf für das von Ihnen gewünschte Grundstück. Der Kaufvertragsentwurf ist Grundlage für die spätere Beurkundung im Notariat. Kaufverträge über Grundstücke müssen nach deutschem Recht von einem Notar beurkundet werden. Im Kaufvertrag ist gesichert, dass der Erwerber das Eigentum an dem Grundstück erhält, durch Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Eine Auflassungsvormerkung sperrt das Grundstück vor schädlichen Handlungen. Erst wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, wird der Kaufpreis fällig. Rückfragen zu einzelnen Passagen im Kaufvertrag bitten wir mit uns bzw. mit dem Notariat abzustimmen.


3.Notariat / Kaufpreis / Nebenkosten

Die MBG Großbeeren GmbH & Co. KG wird die Beurkundung der Kaufverträge im Notariat
Berthold Finke
Kurfürstendamm 214
10719 Berlin
Tel.: 030-881 30 64
vornehmen.

Neben der Zahlung des Kaufpreises entstehen Ihnen noch folgende Aufwendungen:

4.Notartermine

Sollten Sie sich zum Kauf des reservierten Grundstücks entschlossen haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte rufen Sie hierzu die unter der Rubrik Kontakt aufgeführten Telefonnummern an oder schreiben Sie uns. Vor der Beurkundung erläutern wir Ihnen gern - ohne jeden Zeitdruck – den Kaufvertrag und die Vorgehensweise. Alle relevanten Fragen klären wir im Vorfeld. Anschließend vereinbaren wir nach Ihren Zeitvorstellungen den Beurkundungstermin. Selbstverständlich erhalten Sie den Vertragsentwurf vorab zur Prüfung. Zum Beurkundungstermin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis/Reisepass mit sowie den Kaufvertragsentwurf als Leseexemplar.


5.Bebaubarkeit der Grundstücke

Als Grundlage für die Bebauung dient der Bebauungsplan der Gemeinde Großbeeren. Sollten Sie dennoch baurechtliche Fragen haben, können Sie oder Ihr beauftragter Architekt sich mit dem Bauamt der Gemeinde Großbeeren, Leiter des Bereichs Bau- und Planungsamt , Herrn Ritter (Tel.: 033701- 32 88 0) in Verbindung setzen.


6.Erschließungskosten

Die Grundstücke des II. BA sind noch nicht alle erschlossen. Die Erschließung wird innerhalb der kommenden 6-9 Monate erfolgen. Die Kaufpreise beziehen sich jedoch auf das voll erschlossene Grundstück. Aus diesem Grund wird die Kaufpreiszahlung im Kaufvertrag gesondert geregelt.
Fragen Sie uns!


7.Dokumente

B-Plan